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GEZ-Befreiung für Studenten auch ohne BaföG

Allgemein, GEZ-Befreiung | Posted by AF
Jul 04 2009

Es ist ein Trugschluss, dass man als Student nur dann eine GEZ-Befreiung bekommt, wenn man auch BaföG bezieht.

Ich habe mich selbst während meiner Studentenzeit informiert und hatte es fast geglaubt, dass man es ohne BaföG-Bezug beim Sozialamt nicht probieren braucht, eine GEZ-Befreiung zu beantragen. Auch hatten einige Mitbewohner aus dem Studentenwohnheim bereits beim Sozialamt angerufen und diese Aussage bekommen. Nachdem aber bei mir damals dann auch netter Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunk geklingelt hatte, hat er mich zum Anmelden überzeugt und gesagt, ich solle es trotzdem beim Sozialamt probieren.

Ich habe telefonisch Kontakt aufgenommen, meine Situation geschildert und einen Termin ausgemacht. Ich sollte von meinen Eltern einen Nachweis mitbringen, wie viel Unterhalt ich monatlich bekomme und meinen Mietvertrag.

Dann wurde berechnet, was mir im Monat zur Verfügung steht und da dieser Betrag unterhalb des BaföG-Betrags war, bekam ich für ein Jahr eine Befreiung.

Nach einem Jahr hatte ich einfach eine neue Bescheinigung (bzw. eine Kopie der Ersten) und den Mietvertrag per Post ans Sozialamt geschickt und eine Verlängerung um ein Jahr bekommen.

Mich hat geärgert, dass einige Studenten sogar von Sozialamt-Mitarbeitern am Telefon  verschreckt wurden und Aussagen getätigt wurden, dass sie gar nicht vorbei kommen brauchen.

Anscheinend hatte ich echt Glück, aber es steht jedem Studenten zu, der nur einen niedrigen Unterhalt bekommt und in einer eigenen Wohnung wohnt, da das Sozialamt das Haushaltseinkommen betrachtet.  In WGs wird leider das Einkommen aller Mitbewohner als Haushalts-Einkommen gerechnet und man bekommt keine Befreiung.

Viel Erfolg!